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StGB § 252 Räuberischer Diebstahl

StGB § 252 Räuberischer Diebstahl

[ Auszug: Wer, bei einem Diebstahl auf frischer Tat betroffen, gegen eine Person Gewalt verübt oder Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben anwendet, um  ... ]